Ein Leichenschmaus soll den Hinterbliebenen die Möglichkeit geben, dem geliebten Menschen, den man verloren hat, gemeinsam zu gedenken. Befindet man sich allerdings in Trauer, kann es schwierig sein, an all die vielen Details zu denken, die für eine derartige Feier notwendig sind. Hier finden Sie einen nützlichen Leitfaden, der die wichtigsten Fragen zum Thema beantwortet.
Im Rahmen eines Leichenschmauses findet sich die Trauergemeinde nach der Beerdigung zusammen, um gemeinsam zu essen, zu trinken und sich über die verstorbene Person auszutauschen.
Auch als Totenmahl bekannt, bietet diese Art der Feierlichkeit eine informellere Atmosphäre als die vorhergehende Beisetzung. Es ist daher auch nicht unüblich, dass dabei gewitzelt und gelacht wird.
Oftmals spricht man auch von einem Traueressen oder einem Trauerkaffee. Aber auch Bezeichnungen wie Beerdigungsessen, Beerdigungskaffee, Trösterkaffee oder Leichenmahl sind in Teilen Deutschlands geläufig.
Tatsächlich handelt es sich beim Leichenschmaus um ein weitverbreitetes Trauerritual, das römischen Ursprungs sein dürfte und mittlerweile in zahlreichen Kulturen fest verankert ist.
Zu früherer Zeit lag das Hauptaugenmerk des Totenmahls in der Verköstigung der Trauergemeinde, die zum Teil eine weite und beschwerliche Reise auf sich nahm, um an der Beisetzung teilzunehmen.
Heute weitaus wichtiger geworden ist jedoch eine andere Funktion des Leichenschmauses. Er bietet den Hinterbliebenen nämlich eine Möglichkeit zur gemeinschaftlichen Trauerbewältigung und zum Gedenken an die verstorbene Person.
Unser Lokal liegt in direkter Nähe zum Hauptfriedhof und verfügt über sehr gute Parkmöglichkeiten. Es bietet Platz für kleine und große Gesellschaften bis zu 150 Personen. Buffet oder Menü nach Absprache!
Das gemeinsame Erinnern an den geliebten Menschen, den man verloren hat, vermittelt ein Gefühl von Zusammenhalt. Die Hinterbliebenen bestärken sich somit gegenseitig in der Gewissheit, dass sie in ihrem Trauerprozess nicht alleine sind.
Darüber hinaus erkennt man durch die ungezwungene Stimmung an, dass auch für die engsten Angehörigen das Leben weitergehen darf und muss. Das Beerdigungsessen bietet Ihnen einen geschützten Raum, in dem trotz aller Trauer auch gelacht werden darf.
Prinzipiell wird für das Totenmahl kein fester Ablauf vorgeschrieben. Üblicherweise begibt sich die Trauergemeinde nach der Beisetzung in ein Lokal, um dort gemeinsam zu essen, zu trinken und der verstorbenen Person zu gedenken.
Im Allgemeinen ist die Stimmung bei einer derartigen Feierlichkeit etwas gelöster als bei der Beerdigung selbst. Neben dem Austauschen von Gedanken und Erinnerungen an den geliebten Menschen, den man verloren hat, finden daher auch belanglosere Gespräche Ihren Platz.
Insofern Sie sich dazu in der Lage fühlen, gilt es als nette Geste zu Anfang des Beerdigungsessen eine Rede zu halten, in der Sie sich bei den anwesenden Gästen für ihr Kommen bedanken und die verstorbene Person noch einmal gebührend würdigen können.
Einige Hinterbliebene empfinden es möglicherweise als unangebracht und pietätlos, zu einem traurigen Anlass wie dem Tod eine Feierlichkeit zu veranstalten.
Andere wiederum bevorzugen es vielleicht, nach der Beisetzung erst einmal alleine zu sein, um den Verlust einer geliebten Person zu verarbeiten.
Auch der finanzielle Aspekt spielt in dieser Hinsicht eine große Rolle. Das Totenmahl trägt maßgeblich zu den allgemeinen Beerdigungskosten bei. Dies kann so manche Angehörige durchaus abschrecken.
Am wichtigsten ist es jedoch, das zu tun, was sich für Sie und Ihren Trauerprozess richtig anfühlt. Dabei sollten Sie allerdings berücksichtigen, dass alle Menschen unterschiedlich trauern.
Die Abhaltung eines Totenmahls nach der Beerdigung ist selbstverständlich nicht verpflichtend. Es beruht zwar auf einer langen Tradition, ist aber völlig freiwillig.
Sie sollten bei Ihrer Entscheidung jedoch berücksichtigen, dass sich die Zusammenkunft der Trauergemeinde zu einem Leichenschmaus positiv auf Ihren Bewältigungsprozess auswirken kann.
Das Austauschen von Erinnerungen an die verstorbene Person erzeugt zumeist positive Gefühle und hilft somit dabei, den Verlust zu verarbeiten.
Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, den engsten Angehörigenkreis zu befragen und gemeinsam eine Entscheidung über das Totenmahl zu treffen.
Die Einladung zum Beerdigungsessen findet üblicherweise gemeinsam mit der Trauerfeier statt. Allerdings werden in den seltensten Fällen alle Trauergäste dazu eingeladen.
Prinzipiell gilt, dass Sie die unmittelbare Familie sowie enge Freundinnen und Freunde der verstorbenen Person einladen sollten.
Ansonsten befinden sich meist die Pfarrerinnen oder Pfarrer bzw. die Trauerrednerinnen und Trauredner unter den geladenen Gästen.
Wichtig ist jedoch zu beachten, dass einige Angehörige vielleicht nicht am Leichenschmaus teilnehmen möchten. Daher ist es für Ihre Planung ratsam, im Vorhinein eine Möglichkeit zur Absage zu bieten.
Bei einer kleinen Gruppe an geladenen Gästen entscheiden sich einige Hinterbliebenen, das Totenmahl in den eigenen vier Wänden abzuhalten. Das ist allerdings selbst bei einer geringen Teilnehmerzahl mit hohem Aufwand verbunden.
Vor allem bei einer größeren Trauergemeinde ist es daher empfehlenswert, auf eine Gaststätte zu setzen, die genug Platz bietet und ausreichend Erfahrung im Umgang mit Beerdigungsessen hat.
Außerdem ist es ratsam, bei der Auswahl des Restaurants auf die Nähe zum Friedhof zu achten. Der Weg zum Leichenschmaus sollte wenn möglich nicht allzu lang sein.
Sobald Sie ein Gasthaus in Friedhofsnähe gefunden haben, sollten Sie mit diesem früh genug in Kontakt treten, um Gästeanzahl und Ablauf des Totenmahls zu besprechen.
Unser Lokal liegt in direkter Nähe zum Hauptfriedhof und verfügt über sehr gute Parkmöglichkeiten. Es bietet Platz für kleine und große Gesellschaften bis zu 150 Personen. Buffet oder Menü nach Absprache!
Lokale wie das Stasny’s Heritage Restaurant & Bar stehen Ihnen bei der Planung des Leichenschmauses mit Rat und Tat zur Seite. Dabei kann individuell auf Ihre Bedürfnisse eingegangen werden, um ein feierliches Gedenken an die verstorbene Person zu ermöglichen.
Bei einem Totenmahl werden meist eher einfache Hauptspeisen serviert. Aber auch kalte Platten oder Suppen sind nicht unüblich. In Gedenken an die verstorbene Person wählen manche Hinterbliebene außerdem gerne aus deren Lieblingsspeisen aus.
Je nach Tageszeit, wird im Sinne eines Trauerkaffees statt einer Mahlzeit gelegentlich auch auf Kaffee und Kuchen gesetzt.
Je nachdem, wo Sie das Beerdigungsessen ausrichten, können unterschiedlich hohe Kosten auf Sie zukommen.
Findet der Trauerkaffee bei Ihnen zuhause statt, sollten Sie mit 5€ pro Person rechnen. Allerdings ist dies mit hohem Aufwand verbunden und setzt zudem voraus, dass Sie über genügend Platz verfügen.
In einer Gaststätte sind Kosten von 20-30€ zu erwarten. Dafür kommt jedoch sowohl was die Planung als auch die Abhaltung des Leichenschmauses betrifft, weniger Arbeit auf Sie zu.
In den häufigsten Fällen wird der Leichenschmaus von den engsten Hinterbliebenen geplant und bezahlt. Die Beerdigungskosten werden in ihrer Gesamtheit meist allerdings über das Erbe gedeckt.
Sollten Sie den Wunsch hegen, dies auf andere Weise zu regeln, sollten Sie die Teilnehmenden des Totenmahls im Vorhinein darüber informieren.
Ein Leichenschmaus ist eine willkommene Möglichkeit, um gemeinsam um eine geliebte Person zu trauern. Es ist nicht verpflichtend, einen abzuhalten, kann Sie aber bei der Verlustbewältigung unterstützen.
Es gibt keine strengen Kriterien, nach denen ein Totenmahl geplant werden muss. Im Fokus steht, was in Ihrem und im Interesse des verstorbenen Menschen liegt. Gästeliste, Ablauf und Speiseplan sind also nach Ihren Vorstellungen gestaltbar.
Gaststätten, die sich in Friedhofsnähe befinden und über Erfahrung mit Beerdigungsessen verfügen, sind eine gute Wahl, um Ihnen die Planung möglichst leicht zu machen. Aber auch ein Trauerkaffee bei Ihnen zuhause bietet sich als angemessene Option an.
Es möchten vielleicht nicht alle der geladenen Gäste am Leichenschmaus teilnehmen und auch die damit einhergehenden Kosten sind nicht unerheblich. Der hohe Mehrwert, der sich aus dem gemeinschaftlichen Gedenken an die verstorbene Person ergibt, ist allerdings nicht zu missachten.
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